AHF verklagt Johnson & Johnson wegen Betrugs bei der Preisgestaltung von AIDS-Medikamenten

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AHF reichte eine Klage beim Superior Court des US-Bundesstaates Kalifornien ein und behauptete, dass Johnson & Johnson (J&J) zwischen 2005 und 2012 die gesetzlich vorgeschriebenen Preisnachlässe für HIV-Medikamente nicht gewährt habe und AHF in diesem Zeitraum von sieben Jahren um bis zu 2 Millionen US-Dollar überhöht habe. J&J ist an die vertragliche Verpflichtung gebunden, Medikamente, einschließlich AIDS-Medikamente, im Rahmen des 340B-Bundesrabattmedikamentenprogramms zu ermäßigten Preisen an AHF und andere zu verkaufen.

Der Zweck des 340B-Programms besteht darin, es Anbietern von Sicherheitsnetzen wie AHF zu ermöglichen, knappe Ressourcen so weit wie möglich zu nutzen, um mehr berechtigte Patienten zu erreichen und umfassendere Dienstleistungen anzubieten.

Los Angeles (31. Oktober 2013) AIDS-Gesundheitsstiftung (AHF) reichte in Kalifornien eine Klage gegen den Pharmariesen ein Johnson & Johnson und seine Tochtergesellschaften (J&J) behaupten, dass die Unternehmen „… ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Medikamente, die sie über einen Zeitraum von vielen Jahren an AHF verkauft haben, nicht vollständig nachgekommen sind“, gemäß 340B-Programm, ein Arzneimittelrabattprogramm des Bundes, das darauf abzielt, knappe Bundesmittel so weit wie möglich für Sicherheitsnetz-Gesundheitsdienstleister wie AHF zu nutzen. Zu den J&J-Unternehmen gehören Johnson & Johnson, Janssen Therapeutics und Janssen Biotech. Zusammen kontrollieren sie einen erheblichen Teil des AIDS-Medikamentenmarktes mit Medikamenten, darunter Prezista, Intelence, Ausdauernd und Prokrit.

Die Klage von AHF gegen J&J wurde am Mittwoch beim Superior Court of California, County of Los Angeles, Central District, eingereicht [Fall #BC526253]. Die Klage gegen J&J umfasst Ansprüche wegen „Verletzung des kalifornischen Gesetzes zum unlauteren Wettbewerb; Vertragsbruch – Drittbegünstigter; Fahrlässigkeit; Ungerechtfertigte Bereicherung und Verstoß gegen den Bund von Treu und Glauben und fairem Handeln.“

„AHF machte die Johnson & Johnson Companies darauf aufmerksam, dass uns vor Einreichung dieser Klage zu Unrecht die nicht ermäßigten Preise in Rechnung gestellt wurden, aber die J&J Companies haben sich geweigert, AHF die zu viel gezahlten Beträge für die Medikamente von J&J zu erstatten“, sagte er Michael weinstein, Präsident der AHF. „Infolgedessen hat J&J AHF nun gezwungen, gerichtliche Schritte einzuleiten, um die dringend benötigten Preisnachlässe für Arzneimittel zu erhalten, auf die AHF Anspruch hat – und hatte.“

„Die AHF hat aus mehreren rechtlichen Gründen Anspruch auf diese Erleichterung, darunter gesetzliche, vertragliche und Billigkeitstheorien“, sagte Laura Boudreau, Chief Counsel für Operations der AIDS Healthcare Foundation. „Aber im Grunde sind wir der Meinung, und unsere Klage behauptet, dass es J&J nicht erlaubt sein sollte, die Einhaltung seiner gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen in Bezug auf durch das 340B-Programm abgedeckte Medikamente ohne Konsequenzen effektiv zu verweigern und AHF dadurch die Gelder zu entziehen, die es dafür verwenden würde Es kommt der gefährdeten Bevölkerung des Sicherheitsnetzes zugute, der es dient.“

Über das 340B-Programm

340B ist ein Bundesprogramm, das vom Office of Pharmacy Affairs (OPA) der Health Resources and Services Administration (HRSA) überwacht wird und Arzneimittelhersteller dazu verpflichtet, berechtigten Gesundheitsorganisationen/versicherten Einrichtungen wie der AHF ambulante Medikamente zu erheblich reduzierten Preisen anzubieten. Das Programm ermöglicht es versicherten Einrichtungen, knappe Bundesressourcen so weit wie möglich zu nutzen, um mehr berechtigte Patienten zu erreichen und umfassendere Dienstleistungen anzubieten.

Im Rahmen des 340B-Programms (42 USC § 256b(i)(1)) müssen Hersteller sicherstellen, dass abgedeckte Unternehmen für kein Produkt mehr zahlen als den gesetzlich festgelegten, ermäßigten 340B-Höchstpreis.

„Angesichts der Gewinne, die Johnson & Johnson mit diesen lebensrettenden Medikamenten erzielt hat, ist die Tatsache, dass sie die gesetzlich vorgeschriebenen Preisnachlässe für Medikamente nicht auf einen Anbieter von Sicherheitsnetzen wie AHF ausweiten, beschämend.“ fügte Weinstein hinzu.

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