AHF begrüßt das Urteil des Obersten Gerichtshofs zu LGBTQ- und Trans-Rechten und sagt, dass es zu besseren Gesundheitsergebnissen führen wird

In Vorgestellt, Aktuelles von Ged Kenslea

Die Entscheidung des Gerichts, dass Elemente des Civil Rights Act von 1964, die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts abdecken, auch für die Rechte von Schwulen und Transgender gelten, ist ein Sieg für die Gleichstellung von LGBTQ+ und wird auch zu besseren Gesundheitsergebnissen führen, da sich LGBTQ+-Patienten möglicherweise freier fühlen, offen mit ihren Ärzten zu sprechen, ohne dies zu tun Angst vor Repressalien am Arbeitsplatz   

WASHINGTON (15. Juni 2020) Die AIDS Healthcare Foundation (AHF) begrüßte ein heute ergangenes Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, wonach Elemente des Civil Rights Act von 1964, die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts abdecken, auch schwule und Transgender-Mitarbeiter vor Diskriminierung am Arbeitsplatz schützen. Das Urteil fiel mit 6 zu 3 Stimmen unter der Führung von Richter Neil M. Gorsuch, der die Mehrheitsmeinung verfasste, die laut der New York Times , deckte zwei Fälle ab: einen, der von einer Transgender-Frau eingereicht wurde Bostock gegen Clayton County, Ga., Nr. 17-1618; das andere wurde von einem schwulen Mann eingereicht Altitude Express Inc. gegen Zarda, Nr. 17-1623.

„In unserer politisch aufgeladenen Landschaft heute ist die Nachricht über das Urteil des Obersten Gerichtshofs heute Morgen, das die Rechte schwuler und transsexueller Amerikaner auf Diskriminierung am Arbeitsplatz wahrt und klarstellt, wirklich willkommen und ein längst überfälliger Schritt in Richtung echter Gleichheit“, sagte Michael Weinstein , Präsident der AHF. „Letztendlich und auf einer sehr grundlegenden menschlichen Ebene sollte dieses Urteil auch zu besseren Gesundheitsergebnissen für LGBTQ+- und Trans-Gemeinschaften führen, da sich Patienten, insbesondere diejenigen, die durch die Krankenversicherung eines Arbeitgebers versichert sind, jetzt möglicherweise freier fühlen, offen zu sprechen.“ mit ihrem Arzt oder Gesundheitsdienstleister über ihre gesundheitlichen Probleme und Bedenken sprechen, ohne Angst vor Repressalien am Arbeitsplatz haben zu müssen. Wir applaudieren insbesondere dem Gerichtshof und Richter Gorsuch für dieses Urteil.“

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