Klage wegen Betrugs gegen AIDS-Gesundheitsstiftung abgewiesen

Klage wegen Betrugs gegen AIDS-Gesundheitsstiftung abgewiesen

In Aktuelles von AHF

GAY CITY NEWS

Juni 22, 2017

VON DUNCAN OSBORNE |

Ein Bundesrichter in Miami hat eine Betrugsklage gegen die AIDS Healthcare Foundation (AHF) abgewiesen und festgestellt, dass das Bundesgesetz es der Agentur erlaubt, Prämien an ihre Mitarbeiter zu zahlen, wenn sie Klienten, die positiv auf HIV getestet wurden, an die Pflege verweisen, selbst wenn diese Klienten sich letztendlich dafür entschieden haben Holen Sie sich diese Pflege von AHF.

„Die Tatsache, dass die Bundesregierung und der Bundesstaat Florida es jeweils offiziell abgelehnt haben, in die Klage einzugreifen, die im Namen von drei ehemaligen AHF-Mitarbeitern eingeleitet wurde, spricht Bände über die Begründetheit des Falles, und die heutige Abweisung dieser unbegründeten Whistleblower-Ansprüche durch das Gericht ist ein Beweis dafür.“ „Ein enormer Sieg nicht nur für AHF, sondern auch für die Patienten und die Öffentlichkeit, denen wir täglich dienen“, sagte Michael Weinstein, Präsident der AHF, in einer Erklärung vom 20. Juni. „Wir danken dem Gericht für seine Weisheit bei diesem Urteil.“

In der Klage, die 2014 von drei ehemaligen AHF-Mitarbeitern eingereicht wurde, wurde behauptet, dass die an AHF-Mitarbeiter gezahlten Prämien und Anreize praktisch Schmiergelder seien, um HIV-positive Klienten zur Pflege und Behandlung an AHF zu vermitteln. Da diese Pflege von der Bundesregierung und Florida erstattet wurde, verstießen diese Zahlungen gegen den bundesstaatlichen False Claims Act, ein bundesstaatliches Anti-Kickback-Gesetz und ein ähnliches Florida-Gesetz, heißt es in der Klage.

Als Hinweisgeber für Betrug hätten die drei Mitarbeiter Shawn Loftis, Mauricio Ferrer und Jack Carrel Anspruch auf einen Prozentsatz eines Urteils oder Vergleichs gegen AHF gehabt, der sich auf mehrere zehn Millionen Dollar hätte belaufen können. AHF verfügt über ein Jahresbudget von rund 300 Millionen US-Dollar, wobei ein erheblicher Teil dieses Geldes von Medicaid stammt, der staatlichen Krankenversicherung, die gemeinsam von Bundesstaaten und der Bundesregierung sowie anderen Geldgebern der Bundesregierung finanziert wird. Die Agentur ist in 15 Bundesstaaten und der Hauptstadt des Landes tätig. Ein Verlust in diesem Fall hätte AHF lahmlegen können.

Während das Bundesgesetz medizinischen Anbietern verbietet, Klienten und Nichtangestellten Geld für die Auswahl eines bestimmten Anbieters zu zahlen, sieht es einen sicheren Hafen für die Arbeitnehmerentschädigung vor, der es Arbeitgebern ermöglicht, Arbeitnehmern Anreize für Leistung zu bieten.

Auf jeden Fall sagte AHF, dass seine Mitarbeiter Kunden, die positiv auf HIV getestet wurden, eine Liste medizinischer Anbieter vorlegten, zu denen auch AHF gehörte, und dem Kunden die Möglichkeit gaben, seinen eigenen Anbieter auszuwählen.

„Was die Regulierungsgeschichte deutlich macht, ist, dass der Kongress mit der Verabschiedung des Arbeitnehmer-Safe-Harbors bereits eine wohlüberlegte politische Entscheidung getroffen hat, das Verhalten, das [die Kläger] beanstanden, von der Ausnahmeregelung auszunehmen“, schrieb Richterin Kathleen Williams in ihrer Entscheidung vom 9. Juni. Die Entscheidung wurde unter Verschluss eingereicht und am 20. Juni entsiegelt.

Derzeit fordern AIDS-Gruppen Menschen, die positiv auf HIV getestet wurden, auf, sich sofort einer Behandlung zu unterziehen. Eine frühzeitige Behandlung hält HIV-positive Menschen gesund und kann die Virusmenge in ihrem Körper so weit reduzieren, dass sie andere nicht mehr anstecken können. Diese Behandlung als Präventionsphilosophie ist die vorherrschende Ansicht unter AIDS-Gruppen, Forschern, Beamten des öffentlichen Gesundheitswesens und Ärzten.

Die Möglichkeit einer Klage wegen Anreizen für Mitarbeiter, mehr HIV-Tests durchzuführen und mehr Überweisungen zur Behandlung vorzunehmen, hätte andere AIDS-Agenturen dazu veranlassen können, ihre HIV-Testbemühungen einzuschränken.

Klagen nach dem False Claims Act, wie die von den drei ehemaligen AHF-Mitarbeitern eingereichte, werden zunächst unter Verschluss eingereicht. Die Regierung muss die Vorwürfe untersuchen und entscheiden, ob sie sich der Klage anschließen wird. Diese Klagen sind selten erfolgreich, wenn die Bundesregierung es ablehnt, sich der Klage anzuschließen, wie es hier der Fall war.

Aber die Bundesregierung ging in diesem Fall noch weiter und reichte eine „Interessenerklärung“ ein, in der sie erklärte, dass die Kläger das Bundesrecht falsch ausgelegt hätten. Ein Bundesprogramm, das nach Ryan White, einem 1990 verstorbenen HIV-positiven Teenager aus Indiana, benannt ist, förderte die Überweisung von Mitarbeitern an ihren Arbeitgeber, schrieb die Regierung.

„[Die Kläger] stützen ihren Anspruch auf das rein rechtliche Argument, dass ein gutgläubiger Mitarbeiter eines Zuschussempfängers des Ryan-White-Programms wie AHF möglicherweise nicht dafür bezahlt wird, dass er Patienten an seinen eigenen Arbeitgeber überweist, um entsprechende Dienstleistungen zu erhalten“, heißt es in der Begründung schrieb die Regierung in ihrer Erklärung vom 30. Mai. „[Sie] sind falsch … Die Statuten und Vorschriften des Ryan-White-Programms beschränken Zuschussempfänger wie AHF nicht daran, Mitarbeiter dafür zu bezahlen, Patienten, die medizinische Versorgung benötigen, an denselben Zuschussempfänger zu verweisen, wenn dies wie hier ansonsten „angemessen“ ist. Ryan White-Anbieter…[D]ie relevante Gesetzgebungsgeschichte zeigt, dass der Kongress die Idee des „One-Stop-Shoppings“ für Patienten mit HIV/AIDS angenommen hat.“

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