Frist für Berufung der Pornoindustrie vor dem Obersten Gerichtshof der USA wegen Kondommaßnahme im LA County abgelaufen

In Aktuelles von AHF

LOS ANGELES (7. Mai 2015) – Michael Weinstein, Präsident der AIDS Healthcare Foundation, gab heute die folgende Erklärung zum Ablauf der Frist ab, in der Kläger eine Überprüfung der Entscheidung des Neunten Bezirks zu Maßnahme B beantragen können, dem 2012 verabschiedeten Gesetz des LA County, das die Verwendung von Kondomen vorschreibt Erotikfilme, die in der Grafschaft gedreht wurden, sind verboten, was bedeutet, dass die Entscheidung des Neunten Bezirks bestehen bleibt. In dieser Entscheidung heißt es, dass staatliche Regulierungen von Erotikfilmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit nicht per se verfassungswidrig sind:

„Seit Jahren hat die Pornoindustrie alles in ihrer Macht Stehende getan, um ihren Darstellern nicht den gleichen Schutz am Arbeitsplatz zu bieten, zu dem andere Arbeitgeber verpflichtet sind – und hat sogar versucht, diejenigen einzuschüchtern, die dies in Frage stellen würden. Jetzt erkennen und verstehen sie, dass einfache Gesetze, die ihren Arbeitnehmern einen grundlegenden Schutz der öffentlichen Gesundheit bieten, verfassungsgemäß sind.“

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