AHF: LA County verweigert die Pflicht, Kondome im Pornorecht zu verteidigen

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Anwälte des Bezirks Los Angeles informieren das Berufungsgericht der Vereinigten Staaten darüber, dass der Bezirk LA seine Verantwortung für die Verteidigung einer rechtlichen Anfechtung von Maßnahme B, dem „Los Angeles County Safer Sex in the Adult Film Industry Act“, aufgeben wird, der von erwachsenen Filmdarstellern verlangt, in Filmen Kondome zu verwenden im LA County.

Bezirksbeamte hatten sich zuvor geweigert, das Gesetz zu verteidigen, und verwiesen auf rechtliche Anfechtungen der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes durch Vivid Entertainment aus Gründen des Ersten Verfassungszusatzes; Im August entschied der US-Bezirksrichter Dean Pregerson jedoch, dass die Kondompflicht von Maßnahme B für Filmproduktionen für Erwachsene verfassungsgemäß sei.

LOS ANGELES (8. Oktober 2013)⎯AIDS-Gesundheitsstiftung (AHF) drückte heute seine Frustration und Enttäuschung über die Entscheidung der Beamten des Los Angeles County aus, die Verantwortung für die Verteidigung einer rechtlichen Anfechtung von Maßnahme B aufzugeben Gesetz über Safer Sex in der Erotikfilmindustrie des Los Angeles County, das die Wähler von LA County im vergangenen November mit einer überwältigenden Mehrheit von 57 % zu 43 % verabschiedeten. Steve Hirschs Pornofirma Vivid Entertainment reichte eine Klage gegen das Gesetz ein, das von erwachsenen Filmdarstellern verlangt, bei allen Pornoproduktionen, die irgendwo im Los Angeles County gedreht werden, Kondome zu verwenden.

In einem einzigen Satz Brief Mit Datum vom 7. Oktober teilte ein privater Rechtsberater des LA County dem Bundesgerichtsschreiber des Berufungsgerichts der Vereinigten Staaten für den neunten Gerichtsbezirk mit, dass LA County beschlossen habe, „…keinen Antwortbrief einzureichen, der am 18. Oktober 2013 fällig ist“. der Fall Vivid Entertainment, LLC, et. Al., vs. Jonathan Fielding, et. Al., Nr. 13-56445.

Bezirksbeamte hatten sich zuvor geweigert, das Gesetz zu verteidigen, und verwiesen auf die Einwände von Vivid hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes aus Gründen des Ersten Verfassungszusatzes; Im August entschied jedoch der US-Bezirksrichter Dean Pregerson ausgeschlossen dass die Anforderung von Maßnahme B, dass Darsteller in Filmproduktionen für Erwachsene Kondome verwenden müssen, verfassungsgemäß sei.

„Es ist ein trauriger Tag, an dem Dr. Jonathan Fielding und andere Bürokraten des LA County nicht bereit oder nicht in der Lage sind, ein recht einfaches Gesetz zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Erwachsenenfilmdarstellern zu verteidigen, die in der Branche im Los Angeles County arbeiten“, sagte der Präsident der AHF Michael weinstein, einer der fünf AHF-nahen Personen, die die offiziellen Befürworter von Maßnahme B waren. „Obwohl Richter Pregerson entschieden hat, dass die Kondompflicht tatsächlich verfassungsgemäß ist, suchen sich die Bezirksbeamten jetzt heraus, welche Gesetze durchgesetzt werden sollen. Das sollte für den Landkreis eine große Peinlichkeit sein, aber wie wir bereits gesehen haben, schämen sie sich überhaupt nicht, da sie kaum oder gar nicht zur Rechenschaft gezogen werden.“

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