Porno verliert erneut: Bundesgericht lässt Befürworter und Ausschuss von Maßnahme B in der Klage gegen Pornografen zu

In Aktuelles von AHF

 

US-Bezirksgericht, Richter des zentralen Bezirks von Kalifornien erteilt dem Befürworter- und Wahlkampfkomitee für Maßnahme B, die Kondome in der Pornobranche, die im November in Los Angeles County zum Gesetz verabschiedet wurde, „Eingriffsrecht“, um das Gesetz vor der Klage der Pornoindustrie zu verteidigen umwerfen
Am 10. Januar wurde Vivid Entertainment zum führenden Kläger der Pornoindustrie in einer Klage nach dem Ersten Verfassungszusatz, die darauf abzielte, die Wahlmaßnahme B des Los Angeles County, die Kondome in der Pornobranche, die im November in Kraft getreten war, aufzuheben

LOS ANGELES (16. April 2013) – Heute hat ein Richter des US-Bezirksgerichts Central District of California dem Befürworter- und Kampagnenausschuss der Maßnahme B stattgegeben Ja zu B, (Große Finanzierung durch die AIDS Healthcare Foundation) „Leave to Intervene“, um das durch Maßnahme B geschaffene Gesetz gegen die Klage der Pornoindustrie zu verteidigen, es aufzuheben.

Maßnahme B ist die Los Angeles-Maßnahme „Kondome in Pornos“, die im vergangenen November in Kraft getreten ist und die Verwendung von Kondomen auf allen Filmsets für Erwachsene im Los Angeles County vorschreibt. Am 10. Januar 2013 reichte die Erotikfilmindustrie eine Klage ein, um die Umsetzung von Maßnahme B des County of Los Angeles Safer Sex im Adult Film Industry Act zu blockieren, den die Wähler des Los Angeles County mit überwältigender Zustimmung von 57 % zu 43 % verabschiedeten. – bei den Wahlen im November.

Die Klage – Fall Nr. CV-13-00190 DDP (AGI) – wurde bei Steve Hirschs Vivid Entertainment und Califa Productions als Hauptkläger eingereicht und Dr. Jonathan Fielding, Direktor des Los Angeles County Department of County of Los Angeles, benannt Jackie Lacey, Bezirksstaatsanwältin für öffentliches Gesundheitswesen und Bezirksstaatsanwältin, ist Angeklagte und versucht, das Gesetz vor allem wegen Anfechtungen des Ersten Verfassungszusatzes zu blockieren.

In der heutigen Urteil, stellte das Gericht fest, dass das „Ja“ des Proponents & Campaign Committee zu B alle vier Kriterien für eine „Erlaubnis zur Intervention“ erfüllte, die wie folgt dargelegt sind: „Um gemäß Regel 24(a)(2) von Rechts wegen einzugreifen, muss der Antragsteller nachweisen, dass: „(1) es ein erhebliches schutzwürdiges Interesse an der Immobilie oder Transaktion hat, die Gegenstand der Klage ist; (2) Die Entscheidung über die Klage kann aus praktischen Gründen die Fähigkeit des Antragstellers, seine Interessen zu schützen, beeinträchtigen oder behindern. (3) der Antrag ist rechtzeitig; und (4) die bestehenden Parteien vertreten die Interessen des Antragstellers möglicherweise nicht angemessen.'“

„Wir freuen uns, dass das Gericht zugunsten der Befürworter entschieden hat und anerkennt, dass die Befürworter – die die 57 % der County-Wähler vertreten, die für Maßnahme B gestimmt haben – ein erhebliches Interesse daran haben, dass dieses Gesetz verteidigt wird. Wieder einmal war die Pornoindustrie in dieser wichtigen Frage der öffentlichen Gesundheit auf der Verliererseite“, sagte Michael Weinstein, Präsident der AIDS Healthcare Foundation (AHF) und einer der fünf genannten Befürworter der Wahlinitiative. „Wir hoffen, dass die Pornoindustrie die Botschaft versteht: Wir werden weiterhin für die Sicherheit der Arbeiter in Erotikfilmen in Kalifornien und anderswo kämpfen.“

Um das Urteil vollständig zu lesen, klicken Sie auf den folgenden Link: https://www.aidshealth.org/wp-content/uploads/2013/04/Doc.-44-Order-Granting-Motion-to-Intervene.pdf

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