US-Berufungsgericht bestätigt Kondome im Porno-Mandat

In Nachrichten von AHF

Richter entscheiden, dass ein Gesetz, das von 57 % der Wähler des LA County gebilligt wurde, nicht gegen das First Amendment-Recht verstößt

LOS ANGELES (15. Dezember 2014) – Die AIDS Healthcare Foundation (AHF), die weltweit größte AIDS-Organisation, begrüßte die heutige Entscheidung des US-Berufungsgerichts des Neunten Bezirks, Maßnahme B aufrechtzuerhalten, das Gesetz, das von 57 % der Wähler im Los Angeles County angenommen wurde Schauspieler in Pornofilmen müssen Kondome tragen.

„Das heutige Urteil ist eine vollständige Bestätigung der Position der AHF“, sagte AHF-Präsident Michael Weinstein. „Wir fordern Los Angeles County auf, dieses Gesetz jetzt vollständig durchzusetzen. Wie das Untergericht sagte, müssen sie die Gebühren auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten festlegen. Die Pornoindustrie hat alle Optionen in Betracht gezogen, außer sich an die Gesetze zu halten. Jetzt ist es an der Zeit, das zu tun, was XNUMX Prozent der Wähler im Los Angeles County von der Branche gefordert haben – und was die Gerichte als verfassungsgemäß bestätigt haben.“

Maßnahme B ist die im November 2012 in Los Angeles verabschiedete Maßnahme „Kondome in Pornos“, die die Verwendung von Kondomen auf allen Filmsets für Erwachsene im Los Angeles County vorschreibt. Am 10. Januar 2013 reichte die Erotikfilmindustrie eine Klage ein, um die Umsetzung von Maßnahme B des County of Los Angeles Safer Sex im Adult Film Industry Act zu blockieren, den die Wähler des Los Angeles County mit überwältigender Zustimmung von 57 % zu 43 % verabschiedeten. – bei den Wahlen im November.

„Sollten Vivid Entertainment und andere Pornoproduzenten beschließen, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen und ihren fehlgeleiteten Fall vor den Obersten Gerichtshof der USA zu bringen, begrüßen wir die Herausforderung für die Gerichte, erneut zugunsten der Sicherheit der Arbeitnehmer zu entscheiden und zu zeigen, wie sehr sich die Pornoindustrie um sie kümmert.“ Unterm Strich sind sie schlechter als ihre Arbeiter“, fuhr Weinstein fort.

Bei der Prüfung des Falles erklärte das aus drei Richtern bestehende Gremium, dass das Gericht ein Schreiben des Gesundheitsministeriums des Bezirks Los Angeles aus dem Jahr 2009 berücksichtigt habe, „um die Schlussfolgerung zu stützen, dass die 2012 verabschiedete Maßnahme B darauf abzielte, die Ausbreitung von Krankheiten zu bekämpfen.“ ist eng auf diesen Zweck zugeschnitten.“

Die Klage – Fall Nr. CV-13-00190 DDP (AGI) – wurde bei Steve Hirschs Vivid Entertainment und California Productions als Hauptkläger eingereicht und als County of Los Angeles Dr. Jonathan Fielding, Direktor des Los Angeles County Department of, benannt Jackie Lacey, Bezirksstaatsanwältin für öffentliches Gesundheitswesen und Bezirksstaatsanwältin, ist Angeklagte und versucht, das Gesetz vor allem wegen Anfechtungen des Ersten Verfassungszusatzes zu blockieren.

Bei der Prüfung rechtlicher Anfechtungen weist das kalifornische Recht die Gerichte an, zunächst Salvatorische Klauseln in der Gesetzgebung zu berücksichtigen, die es ermöglichen, verfassungswidrige Teile einer Maßnahme zu streichen, während die gültigen Teile beibehalten werden. In der heutigen Stellungnahme des Gerichts befasste sich das Gremium mit Abschnitt 8 von Maßnahme B und erklärte „eindeutig, dass das Volk in seiner gesetzgebenden Eigenschaft die Absicht hatte, jede Bestimmung und jeden Teil einer Bestimmung, falls ungültig oder verfassungswidrig, aus der Verordnung herauszunehmen.“ Das Bezirksgericht entschied daher zu Recht, dass die salvatorische Klausel von Maßnahme B eine Salvatorische Vermutung begründet.“ Darüber hinaus kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Verordnung das verfassungsmäßige Recht auf Meinungsäußerung nicht verletzt, und kam zu dem Schluss: „Maßnahme B stellt eine minimale Einschränkung der Meinungsäußerung der Kläger dar, die „ausreichend Möglichkeiten lässt, [den Klägern] eine erotische Botschaft zu vermitteln.“ ”

Um das gesamte Urteil zu lesen, besuchen Sie bitte: https://www.aidshealth.org/wp-content/uploads/2014/12/Condoms-In-Porn-12-15-District-Appeals-Decision.pdf

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