http://www.latimes.com/local/lanow/la-me-ln-porn-industry-condom-20130817,0,6000686.story
„Da es unwahrscheinlich ist, dass die Klage der Kläger [der Pornoindustrie] nach dem Ersten Verfassungszusatz bezüglich der Kondompflicht von Maßnahme B in der Sache Erfolg haben wird, lehnt das Gericht eine einstweilige Verfügung in dieser Angelegenheit ab.“ Urteil des US-Bezirksgerichts, Seiten 26–27, Zeilen 23–25 und 1–3
Maßnahme B, die von fünf mit verbundenen Personen gesponsert wurde AIDS-Gesundheitsstiftung (AHF) wurde letzten November mit einer überwältigenden Mehrheit der Stimmen der Einwohner von LA County verabschiedet – 57 %. Nachdem die in der Klage der Pornoindustrie genannten Bezirksbeklagten es abgelehnt hatten, die Verfassungsmäßigkeit von Maßnahme B zu verteidigen, beantragte die der AHF angeschlossene Gruppe den Status eines „Streithelfers“ und erhielt diesen, um das Gesetz gegen die Ansprüche der Industrie zu verteidigen. Die Pornoindustrie beantragte daraufhin die Absetzung einer Gruppe als „Streithelfer“, ein Antrag, der Anfang August abgelehnt wurde.
„Die heutige Entscheidung, dass das Erfordernis von Kondomen in Pornos verfassungsgemäß ist, ist einfach ein enormer Sieg, der einen großen Beitrag zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der in der Branche tätigen erwachsenen Darsteller leisten wird“, sagte der Präsident der AHF Michael weinstein, einer der fünf mit der AHF verbundenen Personen, die die offiziellen Befürworter von Maßnahme B waren.
In der heutigen Entscheidung von Richter Pregerson schrieb er außerdem:
Streithelfer (AHF-Personen) haben Beweise dafür vorgelegt, dass die Schäden, auf die Maßnahme B abzielt, „real und nicht nur mutmaßlich sind und dass [Maßnahme B] diese Schäden tatsächlich auf direkte und materielle Weise lindern wird“. Seite 27, Zeilen 13-16
Im Gegensatz dazu haben die Kläger (Erotikfilmindustrie) Beweise von Personen aus der Erotikfilmindustrie, aber nicht aus dem öffentlichen Gesundheitswesen oder der Ärzteschaft vorgelegt, die behaupten, Tests seien so effektiv und universell, dass Kondome unnötig seien. Seite 28, Zeilen 8-12
„Hier müssen erwachsene Filmschauspieler weiterhin Kondome benutzen. Eine Genehmigung ist weiterhin erforderlich. Auch wenn die Genehmigung nicht geändert, ausgesetzt oder widerrufen werden darf, können dennoch Bußgelder und Strafanzeigen gegen Straftäter erhoben werden, wie in Fußnote 23 beschrieben. Auch wenn behördliche Durchsuchungen nicht möglich sind, hindert nichts die Strafverfolgungsbehörden daran, einen Durchsuchungsbefehl zur Durchsetzung von Maßnahme B zu erhalten.“Seite 33, Zeilen 9-15