Der Stadtrat von LA verabschiedet Kondome im Pornogesetz

In Nachrichten von AHF

 

In einem historischen Schritt verabschiedete der Stadtrat von Los Angeles während der heutigen Stadtratssitzung den Verordnungsvorschlag „City of Los Angeles Safer Sex In The Adult Film Industry Act“, eine Abstimmungsinitiative, die sich kürzlich für den 5. Juni qualifiziert hat , Wahl 2012 trotz rechtlicher Schritte der Staatsanwältin von Los Angeles, Carmen Trutanich, um zu verhindern, dass die Maßnahme den Wählern der Stadt auf dem Stimmzettel erscheint. Die Abstimmungsmaßnahme würde die Erteilung von City-Filmgenehmigungen an Erotikfilmproduzenten an die Bedingung knüpfen, in den nachfolgenden Erotikfilmen, die in Los Angeles gedreht und produziert werden, Kondome zu verwenden.

Anfang Dezember reichten Befürworter der Sicherheit von Erwachsenenfilmen über 70,000 Wählerunterschriften in Los Angeles ein – weit mehr als die 41,000, die erforderlich waren, um die Maßnahme für die Wahl zu qualifizieren. In einem Brief vom 3. Januar 2012 beglaubigte June Lagmay, Stadtschreiberin von Los Angeles, die Unterschriften und empfahl dem Stadtrat, entweder „…die vorgeschlagene Verordnung ohne Änderung anzunehmen“ oder sie für die „regelmäßig stattfindende staatliche Grundschule“ „vorzulegen“. Die „Wahl“ ist für den 5. Juni 2012 angesetzt und wird vom Landkreis Los Angeles durchgeführt.

Aus der Tagesordnung, Stadtrat von Los Angeles, 10. Januar 2012, 10 Uhr John Ferraro Council Chambers Punkte, zu denen keine öffentliche Anhörung stattgefunden hat – Punkte 22–28 (10 Stimmen zur Prüfung erforderlich) PUNKT NR. (22) – Antrag erforderlich 12-1300-S1

MITTEILUNGEN DES STADTVERWALTERS UND DES STADTANWALTS, BESCHÄFTIGUNG DER AUSREICHENDHEIT DER INITIATIVEN PETITION, BESCHLÜSSE UND VERORDNUNGEN ERSTE ÜBERLEGUNG in Bezug auf eine Initiativpetition, die die Verwendung von Kondomen in der Erotikfilmindustrie vorschreibt, und damit verbundene Genehmigungsanforderungen.

Empfehlung für Maßnahmen des Rates, VORBEHALTLICH DER GENEHMIGUNG DES BÜRGERMEISTERS:

A. OPTION1

PRÄSENTIEREN und NEHMEN Sie die beigefügte VERORDNUNG ohne Änderung an.

B. OPTION2

BESTIMMEN SIE, die Initiativverordnung ohne Änderung den Wählern der Stadt bei einer mit der Landesvorwahl am 5. Juni 2012 konsolidierten Wahl zur Abstimmung vorzulegen:

1. 1) NEHMEN Sie den begleitenden Beschluss an, der als Reaktion auf eine Initiativpetition vorsieht, dass den qualifizierten Wählern der Stadt Los Angeles im Rahmen einer Sonderwahl eine Verordnung über die vorgeschriebene Verwendung von Kondomen in der Erotikfilmindustrie und damit verbundene Genehmigungsanforderungen vorgelegt werden soll abgehalten und mit der Landesvorwahl am 5. Juni 2012 konsolidiert werden.

2. 2) NEHMEN Sie den beiliegenden Beschluss an, der einen Stimmzetteltitel für die Maßnahme enthält.

3. 3) PRÄSENTIEREN und NEHMEN Sie die begleitende VERORDNUNG vor, die eine Sonderwahl vorsieht, die am 5. Juni 2012 mit der Vorwahl des Bundesstaates abgehalten und zusammengelegt werden soll, um die Initiativverordnung den qualifizierten Wählern der Stadt Los Angeles vorzulegen.

Erklärung zu den steuerlichen Auswirkungen: Der Stadtschreiber gibt an, dass die Wahlkosten für die Umsetzung der Maßnahme vor den Wählern bei der Landtagswahl am 5. Juni 2012 auf 4.4 Millionen US-Dollar geschätzt werden, wenn es sich um die einzige städtische Maßnahme handelt, die bei dieser Wahl durchgeführt wird, und könnten höher sein abhängig von den Bearbeitungskosten der Initiative. Die Gesamtauswirkungen auf den Allgemeinen Fonds könnten höher ausfallen, abhängig von den Kosten, die anderen Abteilungen im Zusammenhang mit der Umsetzung und Durchsetzung der Verordnung im Falle ihrer Verabschiedung entstehen.

Community Impact Statement: Keine eingereicht.

[Der Rat kann gemäß Abschnitt 54956.9(a) des Regierungsgesetzes eine nichtöffentliche Sitzung einberufen, um sich mit seinem Rechtsbeistand in Bezug auf den Fall City of Los Angeles gegen Gerard Kenslea et al., Fall Nr. BC474838 des Obersten Gerichtshofs von Los Angeles zu beraten ; und/oder gemäß Government Code Abschnitt 54956.9(b)(3)(B), erhebliches Risiko eines Rechtsstreits auf der Grundlage bestehender Fakten und Umstände im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Verordnungen und/oder Initiativen.]

ZEITBEGRENZUNGSDATEI – 23. JANUAR 2012 LETZTER TAG FÜR MASSNAHMEN DES RATES – 20. JANUAR 2012

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